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Samstag, 15. September 2018

Arbeitsmedizin versus Schulmedizin

Im Bereich der Sozialversicherung als auch im Bereich der Privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es teilweise unterschiedliche Auffassungen über die unterschiedliche Auslegung der Begriffes „arbeitsunfähig“ bzw. „berufsunfähig“.

Die
Veröffentlichungen von „anstageslicht.de“ (Quelle) beschreiben dies ausführlich anhand des Beispieles der Gesetzlichen Unfallversicherung (Quelle)

Die unterschiedliche Auslegung der Begriffe wird hier beschrieben
(Quelle).

Zu welchen Problemen diese Auslegungen führen können wird hier aufgeführt
(Quelle).

Da dieses Thema nicht im medialen Focus steht möchte ich es wenigstens im Rahmen meines Blogs erwähnen.

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